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  AGB
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Pflicht des Mieters

 

Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zu Kündigung und Vertragsbeendigung.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Veranstalterhaftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern bzw. durch seine bestehenden Versicherungsleistungen abzudecken. Außerdem ist er verpflichtet alle nötigen behördlichen Genehmigungen einzuholen und deren Auflagen bzw. Vorschriften zu erfüllen. Der Mieter haftet bei Verschulden für alle Folgeschäden und Kostenaufwendungen, die aus der Unnutzbarkeit der Mietsache folgen (Diebstahl der Mietsache und dadurch Mietausfälle, Anschaffung von Ersatzgeräten usw.).          

 

 

 

Mietzeiträume und Mietpreise

 

Der Mieter ist verpflichtet sich bei der Übernahme der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte. Bei Veranstaltungen gilt der Funktionstest nach dem Aufbau als Bestätigung. Die Preise nach Preisliste beziehen sich auf einen Nutzungs- / Veranstaltungstag (24Std.). Preise für Langzeitmieten bedürfen sich grundsätzlich der gesonderten und schriftlichen Vereinbarung. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholtag des Mietgegenstandes im Lager von Veranstaltungstechnik ETR und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe im Lager. Der Mietgegenstand gilt als eingegangen, wenn er von Veranstaltungstechnik ETR als sauber und ordnungsgemäß befunden wurde. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten, ansonsten hat der Mieter unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Für jeden überschrittenen Rückgabetag behält sich Veranstaltungstechnik ETR vor den zusätzlichen Mietpreis zu verlangen

 

 

 Stornierung von Aufträgen

 

 Für den Fall, dass die Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt, gilt folgendes:
• bei Rücktritt nach Auftragsbestätigung werden 5 % des Mietzinses fällig.
• bei Rücktritt 30 Tage vor Mietbeginn werden 35 % des Mietzinses fällig
• bei Rücktritt 8 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Mietzinses fällig.
• bei Rücktritt 3 Tage vor Mietbeginn wird der Mietzins in voller Höhe fällig.

 
 

Genehmigungen und Gebühren

 

Der Veranstalter trägt die Kosten für GEMA-Gebühren für die musikal. Aufführung mit industriellen Tonträgern, mit digitalen Kopien (z.B. Mp3 ) urheberrechtl. geschützter Werke.        


 


 

 
 
   
 
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